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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für alle unsere Angebote, Geschäftsabschlüsse, Lieferungen und
Leistungen sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen (AGB) maßgebend.
Sie sind mit der Bestätigung des Auftrages wirksam. Abweichende Bedingungen
des Auftraggebers sind unwirksam, wenn nicht sofort nach Zusendung der Auftragsbestätigung
unseren Bedingungen widersprochen wird und wir diesen Bedingungen ausdrücklich
zustimmen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle
Folgegeschäfte, auch wenn bei deren Abschluß nicht nochmals darauf
hingewiesen wird. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des
Vertrages sind nur gültig, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
Angebote sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich
erwähnt ist. Alle Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn
sie von uns schriftlich bestätigt sind. Für den Umfang unserer Lieferungen
und Leistungen ist nur diese Auftragsbestätigung maßgebend.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich - entsprechend Kennzeichnung - in Euro, zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
gültigen Mehrwertsteuer. Fracht, Verpackung und Reisekosten werden gesondert
berechnet. Sämtliche Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben,
die nach Beginn der Lieferung anfallen, trägt der Besteller. Das Anliefern
und Aufstellen von Geräten durch uns erfolgt zu Lasten des Bestellers. Die
Kosten solcher Service-Leistungen berechnen wir gemäß unserer Service-Preisliste.
4. Lieferung
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht
bevor die technische Ausführung in allen Einzelheiten geklärt ist. Unsere
Liefertermine sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich
der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Höhere Gewalt oder andere
unvorhersehbare Hindernisse, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluß hat,
berechtigen den Auftraggeber nicht zu Schadenersatzforderungen oder Rücktritt
vom Vertrag. Bei Überschreitung von Lieferfristen hat der Auftraggeber keinen
Anspruch auf Schadenersatz, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist
ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Bei nicht
rechtzeitigem Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen,
Zeichnungen usw. verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Ist der Auftraggeber
mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt,
Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens
verpflichtet zu sein. Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und in
Rechnung zu stellen, sofern der jeweilige Lieferteil eine in sich abgeschlossene
Leistung ist.
5. Gefahrenübergang
Verpackung und Versand erfolgen mit größter Sorgfalt und nach bestem
Ermessen des Lieferers. Mit Versandbeginn geht jegliche Gefahr auf den Auftraggeber
über.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen werden zum Tage der Lieferung, im Fall eines vom Auftraggeber verursachten
Annahmeverzuges der Lieferung zum Tag unserer Versandbereitschaft ausgestellt.
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug bei Auslieferung der Ware zahlbar. Zahlungen
gelten an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen
können. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung. Wechsel und
Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung
als Bezahlung. Diskont- und Einzugsspesen trägt der Auftraggeber. Die oben
erwähnten Zahlungsbedingungen gelten auch für Teilrechnungen. Die Aufrechnung
mit Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Bei Zahlungsverzug
ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen in Höhe
von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens
jedoch von 6% pro Jahr. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Erzeugnisse bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche
aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers.
Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Erzeugnisse sind sorgsam zu behandeln
und gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Die Forderungen des Auftraggebers
aus dem Weiterverkauf dieser Erzeugnisse werden bereits mit Vertragsabschluß
an den Auftragnehmer abgetreten. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung
an Dritte wird ausgeschlossen.
8. Gewährleistung
Alle Leistungen werden nach dem allgemeinen Kenntnis- und Erfahrungsstand des
Auftragnehmers erbracht. Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit
zu überprüfen. Minder- und Falschlieferungen können nur innerhalb
von 8 Tagen nach Empfang schriftlich beanstandet werden. Bei berechtigter Beanstandung
beheben wir die Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung
oder durch Ersatzlieferung. Kann ein erheblicher Mangel nicht innerhalb einer
angemessenen Frist beseitigt werden, hat der Auftraggeber das Recht, für
den fehlerhaften Teil der Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Erweist sich
die Beanstandung als unberechtigt, so trägt der Auftraggeber die durch unsere
Inanspruchnahme entstandenen Kosten. Weitere Gewährleistungsansprüche
sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Jegliche Gewährleistung
ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber unsachgemäße Veränderungen
an der Lieferung vornimmt. Ergibt sich bei der Abnahme der Leistung ein Mangel,
so wird dieser innerhalb einer angemessenen Frist behoben. Hinsichtlich der Jahr
2000-Konformität der einzelnen Komponenten geben wir nur die Hersteller-Garantie
weiter. Eine umfassende Zusage für ein Gesamtsystem wird nicht getroffen.
Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab Lieferung. Für erweiterte
Gewährleistungen gelten die Regelungen des jeweiligen Hardward- Herstellers.
Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein
Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß
behandelt.
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, gelten folgende Sonderbestimmungen:
Alle Programme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Sollten sich
dennoch Programmfehler zeigen, sind wir innerhalb der Gewährleistungspflicht
zur Fehlerbeseitigung verpflichtet. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen,
aus falscher oder unvollständiger Programmierung entstandenen Schaden. Die
Verpflichtung für uns aus Gewährleistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach gegenwärtigem technischen
Entwicklungsstand Fehler in Software-Programmen nicht völlig ausgeschlossen
werden können.
9. Schadensersatzansprüche
Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Die persönliche Haftung unserer Organe und Angestellten, die als unsere Erfüllungsgehilfen
tätig geworden sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde wird auf die Möglichkeit
von Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis
der regelmäßigen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen.
10. Sonstige Ansprüche
Auch soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere auch wegen positiver
Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß im Rahmen des gesetzlich
zulässigen ausgeschlossen. Rechte und Ansprüche des Auftraggebers aus
diesem Vertrag können weder übertragen noch abgetreten werden. Sollten
eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch
nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine
neue wirksame ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen
Zweck erfüllt.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis
ist München. Gerichtsstand ist München. Die Rechtsbeziehung zwischen
dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen unter Ausschluß etwaiger
anderer nationaler oder internationaler Rechte allein dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
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